Voraussetzung für die Zahlung der Tippgeber-Prämie ist, dass ich als Makler das Objekt erfolgreich vermitteln kann und daraus für mich ein Maklercourtage-Anspruch entsteht, sowie diese Courtage gezahlt wurde. Sie erhalten unter diesen Vorrausetzungen von mir eine Tipp-Provision in Höhe von 15% der erzielten Netto-Provision.
• Objekt liegt in meinem Einzugsgebiet.
• Objekt steht nicht zur Versteigerung an.
• Objekt wurde mir noch nicht angeboten und ist neu für mich.
Anzeigen und Tipps aus Zeitungen oder Internetdatenbanken werden nicht angenommen!
Alle Tippgeber-Prämien / Tippgeber-Provisionen werden bei Abschluss aller Verträge und nach Eingang der Vermittlungscourtage ausgezahlt. Für die jeweilige Endversteuerung der „Prämie / Provision“ sind Sie selbst verantwortlich. Correct immobilien behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Bei Nichtzahlung der Vermittlungscourtage folgt keine Auszahlung der Tippgeber-Prämie / Tippgeber-Provisionen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Prämie. Die Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Auch ist zu vermeiden, dass der Laienwerber eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreibt.
+49 (0)331 55 03 41 12
info@correct-immo.eu
Sie haben ein Anliegen und wünschen kompetente Umsetzung und garantierte Realisierung? Ich stehe gern zu Ihrer Seite.
treten Sie jetzt mit mir in Kontakt.
Copyright © 2020 All Rights Reserved | CORRECT IMMOBILIEN